Standesamt Stephanskirchen

Anschrift

Standesamt Stephanskirchen
Postfach 1162
83065 Stephanskirchen


Mail:
standesamt@stephanskirchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stephanskirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stephanskirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stephanskirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stephanskirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Stephanskirchen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Stephanskirchen beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamtsbüro Stephanskirchen das Dokument aus. Es gibt verschiedene Sorten der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Sofern die Urkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Stephanskirchen eine Ersatzurkunde bitten. Dafür benötigt man in der Regel persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stephanskirchen

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine begründete, weitgehend legitim rechtmäßige, untermauerte Basis einer Bindung von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat bei der Behörde in Stephanskirchen anmelden und die zu diesem Zweck wichtigen Papiere beschaffen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Stephanskirchen vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Stephanskirchen antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Stephanskirchen klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.