Standesamt Steinkirchen

Anschrift

Standesamt Steinkirchen
Am Kirchberg 2
84439 Steinkirchen


Mail:
standesamt@steinkirchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@steinkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Steinkirchen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Steinkirchen beantragen.

Anbei einige grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Regel besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Steinkirchen das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Kategorien der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Steinkirchen einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinkirchen

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine begründete, meistenteils zulässig geregelte, belegte Grundlage eines Bündnisses gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Steinkirchen erklären und die dafür unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Prinzipiell sollten Sie direkt bei der Behörde in Steinkirchen auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Steinkirchen sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Ihr Standesamt in Steinkirchen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Steinkirchen zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.