Standesamt Stadtsteinach

Anschrift

Standesamt Stadtsteinach
Marktplatz 8
95346 Stadtsteinach


Mail:
standesamt@stadtsteinach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stadtsteinach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtsteinach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stadtsteinach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stadtsteinach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Stadtsteinach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Stadtsteinach eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch können ebenso die Eltern persönlich die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Stadtsteinach das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Sorten von Geburtsdokumenten, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Stadtsteinach eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stadtsteinach

Definition

Eine Verehelichung bildet eine erklärte, vorwiegend legitim zulässige, untermauerte Basis eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Stadtsteinach aufnehmen und die hierfür notwendigen Papiere besorgen. Unbedingt sollten Sie direkt im Stadtsteinach auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Stadtsteinach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Stadtsteinach schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Stadtsteinach

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberfranken

Kreis
Kulmbach

Höhe
351 m ü. NHN

Fläche
39,8 km2

Einwohner
3118 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
78 Einwohner je km2

Postleitzahl
95346

Vorwahl
09225

KFZ Kennzeichen
KU, EBS, SAN

Gemeindeschlüssel
09 4 77 156

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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