Standesamt Sondheim v.d.Rhön

Anschrift

Standesamt Sondheim v.d.Rhön
Postfach 1260
97642 Ostheim v.d.Rhön


Mail:
standesamt@sondheim-v-d-rhoen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sondheim v.d.Rhön vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sondheim-v-d-rhoen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sondheim v.d.Rhön.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sondheim v.d.Rhön

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Sondheim v.d.Rhön ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Sondheim v.d.Rhön geboren sind.

Hier einige verschiedene Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Sondheim v.d.Rhön das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Versionen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird gebraucht für diverse Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Sondheim v.d.Rhön einen Ersatz beantragen. Hierfür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sondheim v.d.Rhön

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine anerkannte, weitgehend legitim rechtmäßige, untermauerte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Trauung beim Standesamt in Sondheim v.d.Rhön einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Sondheim v.d.Rhön erscheinen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Sondheim v.d.Rhön sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andere Belege unerlässlich sein! Das Standesamt in Sondheim v.d.Rhön ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Sondheim v.d.Rhön zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.