Standesamt Simbach a.Inn

Anschrift

Standesamt Simbach a.Inn
Postfach 1106
84353 Simbach a.Inn


Mail:
standesamt@simbach-a-inn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Simbach a.Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@simbach-a-inn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Simbach a.Inn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Simbach a.Inn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Simbach a.Inngeborene Personen beim Standesamt Simbach a.Inn zu beantragen.

Im Folgenden sind einige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Amt Simbach a.Inn das Dokument aus. Es bieten sich verschiedene Kategorien von Geburtsurkunden, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird benötigt zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Simbach a.Inn einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Simbach a.Inn

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, meistenteils gesetzlich legale, verankerte Kennzeichung einer Beziehung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung bei der Behörde in Simbach a.Inn aufnehmen und die hierbei notwendigen Papiere beziehen. Generell sollten Sie offiziell bei der Behörde in Simbach a.Inn antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Simbach a.Inn sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen einige Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Amt in Simbach a.Inn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.