Standesamt Siegsdorf

Anschrift

Standesamt Siegsdorf
Postfach 1163
83309 Siegsdorf


Mail:
standesamt@siegsdorf.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Siegsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@siegsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Siegsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Siegsdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Siegsdorf geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Siegsdorf beantragen.

Hier sind ein paar allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Praxis führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Siegsdorf die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Versionen von Geburtsnachweisen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Siegsdorf eine neue Urkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Siegsdorf

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine erklärte, vorwiegend gerecht legale, belegte Bestätigung einer Vereinigung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Heirat beim Standesamt Siegsdorf anmelden und die hierfür unerlässlichen Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie direkt im Siegsdorf auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Siegsdorf sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird hierfür einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Siegsdorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Siegsdorf schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.