Standesamt Seubersdorf i.d.OPf.
Anschrift
Standesamt Seubersdorf i.d.OPf.
Schulstraße 4
92358 Seubersdorf i.d.OPf.
Mail: standesamt@seubersdorf-i-d-opf.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seubersdorf i.d.OPf. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@seubersdorf-i-d-opf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seubersdorf i.d.OPf..
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Personenstandsurkunden vom Standesamt Seubersdorf i.d.OPf.
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Seubersdorf i.d.OPf. geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Seubersdorf i.d.OPf. eine Geburtsurkunde beantragen.
Hier sind einige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Seubersdorf i.d.OPf. die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Arten der Geburtsdokumenten, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.
Verwendungszweck
Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt für unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Seubersdorf i.d.OPf. eine neue Urkunde anfordern. Dafür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Seubersdorf i.d.OPf.
Definition
Ein Ehebündnis bezeichnet eine amtliche, überwiegend legitim rechtmäßige, gefestigte Form eines Verbunds von zwei Personen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Seubersdorf i.d.OPf. anzeigen und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Seubersdorf i.d.OPf. vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Seubersdorf i.d.OPf. antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Das Standesamt in Seubersdorf i.d.OPf. berät Sie gerne.
Fristen
Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Seubersdorf i.d.OPf. zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Seubersdorf i.d.OPf.
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
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