Standesamt Seßlach

Anschrift

Standesamt Seßlach
Marktplatz 98
96145 Seßlach


Mail:
standesamt@sesslach.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seßlach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sesslach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seßlach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Seßlach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Seßlachgeboren wurden, beim Standesamt Seßlach beantragt werden.

Im Weiteren sind einige Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Seßlach die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Sorten der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Seßlach einen Ersatz ersuchen. Dafür werden in der Regel persönliche Daten und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Seßlach

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine anerkannte, zumeist legitim geregelte, gestärkte Grundlage einer Bindung gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Seßlach einleiten und die dazu wichtigen Nachweise. holen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Seßlach auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Seßlach antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dazu viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Das Standesamt in Seßlach berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Seßlach zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Seßlach

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberfranken

Kreis
Coburg

Höhe
271 m ü. NHN

Fläche
72,53 km2

Einwohner
3920 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
54 Einwohner je km2

Postleitzahl
96145

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
CO, NEC

Gemeindeschlüssel
09 4 73 165

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Seßlach auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Seßlach

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Seßlach.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Bayern: