Standesamt Seeshaupt

Anschrift

Standesamt Seeshaupt
Weilheimer Straße 1-3
82402 Seeshaupt


Mail:
standesamt@seeshaupt.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seeshaupt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@seeshaupt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seeshaupt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Seeshaupt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Seeshaupt geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Seeshaupt eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind einige grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Seeshaupt das Dokument aus. Es bieten sich unterschiedliche Formen von Geburtsurkunden, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird verwendet bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Seeshaupt eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür werden meistens personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Seeshaupt

Definition

Eine Heirat benennt eine bewiesene, meistenteils rechtlich geregelte, gefestigte Basis einer Verbindung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt Seeshaupt erklären und die hierfür unerlässlichen Dokumente beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt im Seeshaupt vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen gewünscht sein! Ihr Trauamt in Seeshaupt informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Seeshaupt schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.