Standesamt Schweitenkirchen

Anschrift

Standesamt Schweitenkirchen
Hauptstraße 29
85301 Schweitenkirchen


Mail:
standesamt@schweitenkirchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schweitenkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schweitenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schweitenkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schweitenkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Schweitenkirchengeboren wurden, beim Standesamt Schweitenkirchen beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert die Behörde in Schweitenkirchen das Dokument aus. Es existieren verschiedene Versionen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Sofern die Urkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Schweitenkirchen eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schweitenkirchen

Definition

Eine Vermählung definiert eine dokumentierte, gewöhnlich rechtlich legale, belegte Kennzeichung eines Verbunds zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt Schweitenkirchen anzeigen und die hierbei notwendigen Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich im Schweitenkirchen antreten. Ist eine der Personen verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Schweitenkirchen antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Trauamt in Schweitenkirchen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schweitenkirchen schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.