Standesamt Schwarzenfeld

Anschrift

Standesamt Schwarzenfeld
Postfach 40
92515 Schwarzenfeld


Mail:
standesamt@schwarzenfeld.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwarzenfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwarzenfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwarzenfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwarzenfeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Schwarzenfeldgeborene Personen beim Standesamt Schwarzenfeld zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Schwarzenfeld das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung diverse Versionen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird zu diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Schwarzenfeld einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schwarzenfeld

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine begründete, weitgehend juristisch zulässige, gestärkte Kennzeichung einer Verbindung beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Amt in Schwarzenfeld anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell sollten Sie direkt im Schwarzenfeld auftreten. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Schwarzenfeld antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Schwarzenfeld informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.