Standesamt Schwarzenbach a.Wald

Anschrift

Standesamt Schwarzenbach a.Wald
Postfach 147
95127 Schwarzenbach a.Wald


Mail:
standesamt@schwarzenbach-a-wald.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwarzenbach a.Wald vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwarzenbach-a-wald.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwarzenbach a.Wald.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwarzenbach a.Wald

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Schwarzenbach a.Waldgeboren wurden, beim Standesamt Schwarzenbach a.Wald beantragt werden.

Im Folgenden sind verschiedene allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamt Schwarzenbach a.Wald das Dokument aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Versionen von Geburtsnachweisen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird für mannigfaltige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Schwarzenbach a.Wald eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schwarzenbach a.Wald

Definition

Eine Verehelichung bildet eine erklärte, meistenteils rechtlich geregelte, festgemachte Basis eines Verbunds von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Trauung beim Standesamt Schwarzenbach a.Wald anzeigen und die dazu wichtigen Unterlagen zu beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Schwarzenbach a.Wald vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Schwarzenbach a.Wald stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Schwarzenbach a.Wald zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.