Standesamt Schwarzach (Bayern)

Anschrift

Standesamt Schwarzach (Bayern)
Marktplatz 1
94374 Schwarzach


Mail:
standesamt@schwarzach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwarzach (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwarzach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwarzach (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwarzach (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Schwarzach (Bayern) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schwarzach (Bayern) geboren sind.

Anbei ein paar grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Üblicherweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamt Schwarzach (Bayern) die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Kategorien der Geburtsdokumenten, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird verwendet zu verschiedene bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Schwarzach (Bayern) einen Ersatz anfordern. Hierfür werden gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schwarzach (Bayern)

Definition

Eine Ehe bestimmt eine begründete, gewöhnlich rechtens erlaubte, belegte Bestätigung eines Bündnisses zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Schwarzach (Bayern) erklären und die dazu wichtigen Unterlagen zu beziehen. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Amt in Schwarzach (Bayern) antreten. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird deswegen mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andersartige Nachweise wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Schwarzach (Bayern) informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Schwarzach (Bayern) zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.