Standesamt Schwarzach a.Main

Anschrift

Standesamt Schwarzach a.Main
Marktplatz 1
97359 Schwarzach a.Main


Mail:
standesamt@schwarzach-a-main.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwarzach a.Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwarzach-a-main.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwarzach a.Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwarzach a.Main

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Schwarzach a.Main geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Schwarzach a.Main beantragen.

Anbei einige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert die Behörde in Schwarzach a.Main die Urkunde aus. Man unterscheidet diverse Formen von Geburtsdokumenten, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet bei diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Schwarzach a.Main eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schwarzach a.Main

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine erklärte, meistenteils juristisch zulässige, untermauerte Basis einer Verbindung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Amt in Schwarzach a.Main anmelden und die dafür notwendigen Papiere beschaffen. Unbedingt müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Schwarzach a.Main auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Schwarzach a.Main sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Heirat verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andere Belege gefordert sein! Das Amt in Schwarzach a.Main berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Schwarzach a.Main zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.