Standesamt Schwanstetten
Anschrift
Standesamt Schwanstetten
Rathausplatz 1
90596 Schwanstetten
Mail: standesamt@schwanstetten.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwanstetten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@schwanstetten.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwanstetten.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwanstetten
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Schwanstetten geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Schwanstetten beantragen.
Hier sind verschiedene allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen ebenso die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Schwanstetten die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Typen der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Verwendung
Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird für diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Im Falle, dass die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Schwanstetten eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Schwanstetten
Definition
Eine Verehelichung verdeutlicht eine anerkannte, vorwiegend rechtens geregelte, verankerte Begründung einer Vereinigung zweier Menschen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Amt in Schwanstetten anzeigen und die hierfür erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Standesamt Schwanstetten antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür viele Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Heirat bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Standesamt in Schwanstetten klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Schwanstetten
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Schwanstetten auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Schwanstetten.
Wegweiser:
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