Standesamt Schwaig b.Nürnberg

Anschrift

Standesamt Schwaig b.Nürnberg
Gartenstraße 1
90571 Schwaig b.Nürnberg


Mail:
standesamt@schwaig-b-nuernberg.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwaig b.Nürnberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwaig-b-nuernberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwaig b.Nürnberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwaig b.Nürnberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Schwaig b.Nürnberggeboren wurden, beim Standesamt Schwaig b.Nürnberg beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie verschiedene allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Generell vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Amt Schwaig b.Nürnberg die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Typen der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Schwaig b.Nürnberg eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck werden in der Regel persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schwaig b.Nürnberg

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine anerkannte, weitgehend gesetzlich zugestandene, belegte Basis einer Vereinigung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Amt in Schwaig b.Nürnberg erklären und die dafür erforderlichen Papiere holen. Auf jeden Fall müssen Sie selber beim Standesamt Schwaig b.Nürnberg auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Schwaig b.Nürnberg sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Schwaig b.Nürnberg ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Schwaig b.Nürnberg zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.