Standesamt Schwabbruck

Anschrift

Standesamt Schwabbruck
Marienplatz 2
86972 Altenstadt


Mail:
standesamt@schwabbruck.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwabbruck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwabbruck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwabbruck.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwabbruck

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Schwabbruckgeboren wurden, beim Standesamt Schwabbruck beantragt werden.

Im Weiteren sind mehrere allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Schwabbruck die Urkunde aus. Es existieren mannigfaltige Arten von Geburtsurkunden, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird für diverse bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Schwabbruck eine neue Urkunde bitten. Dafür werden gewöhnlich personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schwabbruck

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine dokumentierte, gewöhnlich gesetzlich rechtmäßige, gesicherte Basis eines Bündnisses mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung beim Standesamt Schwabbruck aufnehmen und die hierfür relevanten Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim Amt in Schwabbruck vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Schwabbruck sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Schwabbruck ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schwabbruck zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.