Standesamt Schopfloch (Bayern)

Anschrift

Standesamt Schopfloch (Bayern)
Friedrich-Ebert-Straße 15
91626 Schopfloch


Mail:
standesamt@schopfloch.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schopfloch (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schopfloch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schopfloch (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schopfloch (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Schopfloch (Bayern) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schopfloch (Bayern) geboren sind.

Im Folgenden sind zahlreiche Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem dürfen auch die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Schopfloch (Bayern) die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Formen von Geburtsurkunden, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Schopfloch (Bayern) eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schopfloch (Bayern)

Definition

Eine Trauung bildet eine behördliche, meistenteils rechtlich zugestandene, belegte Begründung einer Beziehung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt Schopfloch (Bayern) erklären und die dazu relevanten Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell im Schopfloch (Bayern) erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege wichtig sein! Das Standesamt in Schopfloch (Bayern) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schopfloch (Bayern) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.