Standesamt Schondra
Anschrift
Standesamt Schondra
Marktplatz 2
97769 Bad Brückenau
Mail: standesamt@bad-brueckenau.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schondra vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-brueckenau.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schondra.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Schondra
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Schondra ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schondra geboren sind.
Nachstehend sind zahlreiche Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Regel führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt deklarieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamtsbüro Schondra die Geburtsurkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Typen der Geburtsdokumenten, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Einsatz
Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird zu vielfältige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Schondra eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür werden gewöhnlich persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Schondra
Definition
Eine Hochzeit benennt eine behördliche, meistenteils gerecht zulässige, festgemachte Form einer Bindung zweier Individuen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Schondra anmelden und die dafür wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Generell sollten Sie selbst bei der Behörde in Schondra auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.
Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen viele Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Abzüge sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In expliziten Fällen können weitere Papiere gewünscht sein! Das Stadtbüro in Schondra informiert Sie gerne!
Fristen
Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Schondra schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Schondra
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Unterfranken
Kreis
Bad Kissingen
Höhe
332 m ü. NHN
Fläche
23,71 km2
Einwohner
6535 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
276 Einwohner je km2
Postleitzahl
97769
Vorwahl
09741
KFZ Kennzeichen
KG, BRK, HAB
Gemeindeschlüssel
09 6 72 113
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Schondra auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bad Brückenau.
Wegweiser:
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