Standesamt Schönwald (Bayern)

Anschrift

Standesamt Schönwald (Bayern)
Schulstraße 6
95173 Schönwald


Mail:
standesamt@stadtschoenwald.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönwald (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtschoenwald.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönwald (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönwald (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Schönwald (Bayern) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schönwald (Bayern) geboren sind.

Anbei verschiedene allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Meistens vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Schönwald (Bayern) die Urkunde aus. Es sind vorhanden diverse Kategorien von Geburtsnachweisen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Schönwald (Bayern) eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Ausweis, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönwald (Bayern)

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine bewiesene, meistenteils rechtlich rechtmäßige, untermauerte Form einer Bindung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Schönwald (Bayern) aufnehmen und die dafür erforderlichen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich im Schönwald (Bayern) antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben wichtig sein! Ihr Hochzeitsamt in Schönwald (Bayern) informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schönwald (Bayern) zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Schönwald (Bayern)

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberfranken

Kreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge

Höhe
648 m ü. NHN

Fläche
19,19 km2

Einwohner
3133 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
163 Einwohner je km2

Postleitzahl
95173

Vorwahl
09287

KFZ Kennzeichen
WUN, MAK, REH, SEL

Gemeindeschlüssel
09 4 79 150

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schönwald (Bayern)

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Wegweiser:

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