Standesamt Schönsee

Anschrift

Standesamt Schönsee
Hauptstraße 25
92539 Schönsee


Mail:
standesamt@vg-schoensee.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönsee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@vg-schoensee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönsee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönsee

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Schönsee geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Schönsee eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind verschiedene generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt die Behörde in Schönsee das Dokument aus. Es sind vorhanden diverse Formen der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt zu mannigfaltige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Sofern die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Schönsee einen Ersatz beantragen. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönsee

Definition

Eine Verehelichung bildet eine bewiesene, zumeist legitim geregelte, gestärkte Grundlage einer Verbindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Schönsee aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Schönsee vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er die andere Person schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Amt in Schönsee stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Schönsee schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Schönsee

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberpfalz

Kreis
Schwandorf

Höhe
655 m ü. NHN

Fläche
50,28 km2

Einwohner
2375 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
47 Einwohner je km2

Postleitzahl
92539

Vorwahl
09674

KFZ Kennzeichen
SAD, BUL, NAB, NEN, OVI, ROD

Gemeindeschlüssel
09 3 76 160

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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