Standesamt Schönberg (Niederbayern)

Anschrift

Standesamt Schönberg (Niederbayern)
Am Markt 15
23923 Schönberg


Mail:
standesamt@stadt-schoenberg.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönberg (Niederbayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-schoenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönberg (Niederbayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönberg (Niederbayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Schönberg (Niederbayern) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Schönberg (Niederbayern) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie verschiedene generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Schönberg (Niederbayern) das Dokument aus. Es existieren variantenreiche Typen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht zu diverse administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Schönberg (Niederbayern) eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönberg (Niederbayern)

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine behördliche, meistens rechtens zugestandene, gesicherte Form eines Verbunds von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung beim Standesamt Schönberg (Niederbayern) anzeigen und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Generell sollten Sie persönlich bei der Behörde in Schönberg (Niederbayern) auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Schönberg (Niederbayern) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schönberg (Niederbayern) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Schönberg (Niederbayern)

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis
Nordwestmecklenburg

Höhe
7 m ü. NHN

Fläche
52,19 km2

Einwohner
4676 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
90 Einwohner je km2

Postleitzahl
23923

Vorwahl
38828

KFZ Kennzeichen
NWM, GDB, GVM, WIS

Gemeindeschlüssel
13 0 74 074

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schönberg (Niederbayern)

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Wegweiser:

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