Standesamt Schirmitz

Anschrift

Standesamt Schirmitz
Hauptstraße 12
92718 Schirmitz


Mail:
standesamt@schirmitz.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schirmitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schirmitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schirmitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schirmitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Schirmitzgeboren wurden, beim Standesamt Schirmitz beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie verschiedene allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch können auch die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Schirmitz die Urkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Kategorien von Geburtsurkunden, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Das Dokument wird gebraucht bei diverse administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Schirmitz eine neue Urkunde beantragen. Hierfür werden üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schirmitz

Definition

Eine Trauung beschreibt eine amtliche, überwiegend gesetzlich zugestandene, festgemachte Erklärung einer Vereinigung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Schirmitz einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich im Schirmitz erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Heirat rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen notwendig sein! Das Standesamt in Schirmitz ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schirmitz zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.