Standesamt Scheinfeld

Anschrift

Standesamt Scheinfeld
Hauptstraße 3
91443 Scheinfeld


Mail:
standesamt@stadt-scheinfeld.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Scheinfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-scheinfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Scheinfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Scheinfeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Scheinfeld ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Scheinfeld geboren sind.

Im Weiteren sind verschiedene Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch können auch die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Scheinfeld das Dokument aus. Es existieren unterschiedliche Versionen der Geburtsurkunden, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Falls die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Scheinfeld eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Scheinfeld

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine amtliche, meistens rechtens zugestandene, untermauerte Erklärung eines Bündnisses von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Amt in Scheinfeld einleiten und die dazu notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Scheinfeld auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Scheinfeld stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Scheinfeld

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Mittelfranken

Kreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Höhe
304 m ü. NHN

Fläche
45,12 km2

Einwohner
4706 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
104 Einwohner je km2

Postleitzahl
91443

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
NEA, SEF, UFF

Gemeindeschlüssel
09 5 75 161

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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