Standesamt Schäftlarn

Anschrift

Standesamt Schäftlarn
Postfach 10
82069 Schäftlarn


Mail:
standesamt@schaeftlarn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schäftlarn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schaeftlarn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schäftlarn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schäftlarn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Schäftlarn ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schäftlarn geboren sind.

Im Weiteren sind einige wenige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können ebenso die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Schäftlarn die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Formen von Geburtsdokumenten, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird verwendet zu diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Schäftlarn eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck werden in der Regel persönliche Daten und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schäftlarn

Definition

Eine Trauung bestimmt eine bewiesene, weitgehend zulässig erlaubte, untermauerte Begründung eines Beisammenseins zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Schäftlarn anmelden und die hierbei unerlässlichen Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell im Schäftlarn antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Schäftlarn sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Hochzeit amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Schäftlarn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Schäftlarn zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.