Standesamt Sankt Wolfgang

Anschrift

Standesamt Sankt Wolfgang
Hauptstraße 9
84427 Sankt Wolfgang


Mail:
standesamt@sankt-wolfgang.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sankt Wolfgang vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sankt-wolfgang.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sankt Wolfgang.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sankt Wolfgang

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Sankt Wolfgang geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Sankt Wolfgang beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige wenige generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, aber können ebenso die Eltern persönlich die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Sankt Wolfgang die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Versionen der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht für unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Sankt Wolfgang einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sankt Wolfgang

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine erklärte, gewöhnlich zulässig erlaubte, verankerte Bestätigung einer Vereinigung beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Heirat beim Amt in Sankt Wolfgang erklären und die dazu relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Sankt Wolfgang auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Sankt Wolfgang sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dafür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Sankt Wolfgang stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Sankt Wolfgang zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.