Standesamt Sachsen b.Ansbach

Anschrift

Standesamt Sachsen b.Ansbach
Hauptstraße 22
91623 Sachsen b.Ansbach


Mail:
standesamt@sachsen-b-ansbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sachsen b.Ansbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sachsen-b-ansbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sachsen b.Ansbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sachsen b.Ansbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Sachsen b.Ansbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Sachsen b.Ansbach beantragen.

Im Folgenden sind mehrere allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamt Sachsen b.Ansbach die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Versionen von Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt bei diverse bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Sachsen b.Ansbach einen Ersatz anfordern. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sachsen b.Ansbach

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine dokumentierte, meistens gerecht erlaubte, untermauerte Kennzeichung eines Bündnisses mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Heirat beim Standesamt Sachsen b.Ansbach aufnehmen und die dazu unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig im Sachsen b.Ansbach antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Sachsen b.Ansbach antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann dafür ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Heirat wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Abzüge sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere erforderlich sein! Das Amt in Sachsen b.Ansbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.