Standesamt Rott a.Inn

Anschrift

Standesamt Rott a.Inn
Postfach 100
83541 Rott a.Inn


Mail:
standesamt@rott-a-inn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rott a.Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rott-a-inn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rott a.Inn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rott a.Inn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Rott a.Inn geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Rott a.Inn beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Rott a.Inn die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Formen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt für diverse administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Rott a.Inn eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rott a.Inn

Definition

Eine Hochzeit bildet eine amtliche, meistens juristisch rechtmäßige, belegte Kennzeichung eines Verbunds gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Amt in Rott a.Inn aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Prinzipiell müssen Sie selbst im Rott a.Inn auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Rott a.Inn antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente gefordert sein! Ihr Standesamt in Rott a.Inn beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Rott a.Inn zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.