Standesamt Roßbach (Bayern)

Anschrift

Standesamt Roßbach (Bayern)
Münchsdorfer Straße 27
94439 Roßbach


Mail:
standesamt@rossbach.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Roßbach (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rossbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Roßbach (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Roßbach (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Roßbach (Bayern) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Roßbach (Bayern) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind verschiedene Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamtsbüro Roßbach (Bayern) die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedene Typen von Geburtsnachweisen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Roßbach (Bayern) einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel persönliche Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Roßbach (Bayern)

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine begründete, zumeist legitim erlaubte, belegte Grundlage eines Bündnisses gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Roßbach (Bayern) anzeigen und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie selber bei der Behörde in Roßbach (Bayern) auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann deswegen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Eintragung der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Unterlagen wichtig sein! Das Amt in Roßbach (Bayern) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Roßbach (Bayern) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.