Standesamt Rettenbach (Schwaben)

Anschrift

Standesamt Rettenbach (Schwaben)
Marktstraße 19
89362 Offingen


Mail:
standesamt@rettenbach-schwaben.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rettenbach (Schwaben) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rettenbach-schwaben.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rettenbach (Schwaben).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rettenbach (Schwaben)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Rettenbach (Schwaben) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Rettenbach (Schwaben) beantragen.

Anbei einige wenige Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt die Behörde in Rettenbach (Schwaben) das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedene Formen der Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird gebraucht zu verschiedene administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Rettenbach (Schwaben) eine neue Urkunde anfordern. Hierfür werden meistens persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rettenbach (Schwaben)

Definition

Eine Hochzeit benennt eine behördliche, gewöhnlich juristisch geregelte, belegte Form einer Bindung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Trauung beim Standesamt Rettenbach (Schwaben) erklären und die dafür wichtigen Unterlagen zu beziehen. Prinzipiell müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Rettenbach (Schwaben) vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Standesamt in Rettenbach (Schwaben) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Rettenbach (Schwaben) schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.