Standesamt Reichenbach (Oberfranken)

Anschrift

Standesamt Reichenbach (Oberfranken)
Hauptstraße 38
96358 Teuschnitz


Mail:
standesamt@teuschnitz.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Reichenbach (Oberfranken) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@teuschnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Reichenbach (Oberfranken).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Reichenbach (Oberfranken)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Reichenbach (Oberfranken) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Reichenbach (Oberfranken) eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Reichenbach (Oberfranken) die Urkunde aus. Es sind vorhanden diverse Versionen von Geburtsurkunden, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht bei diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Reichenbach (Oberfranken) eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Reichenbach (Oberfranken)

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine amtliche, meistens gerecht rechtmäßige, gefestigte Kennzeichung einer Beziehung zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Amt in Reichenbach (Oberfranken) erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden holen. Generell müssen Sie persönlich beim Amt in Reichenbach (Oberfranken) auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Reichenbach (Oberfranken) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Reichenbach (Oberfranken) zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Reichenbach (Oberfranken)

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberfranken

Kreis
Kronach

Höhe
614 m ü. NHN

Fläche
34,25 km2

Einwohner
1948 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
57 Einwohner je km2

Postleitzahl
96358

Vorwahl
09268

KFZ Kennzeichen
KC, SAN

Gemeindeschlüssel
09 4 76 180

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Reichenbach (Oberfranken)

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