Standesamt Pfarrkirchen

Anschrift

Standesamt Pfarrkirchen
Stadtplatz 2
84347 Pfarrkirchen


Mail:
standesamt@pfarrkirchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pfarrkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@pfarrkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pfarrkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Pfarrkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Pfarrkirchen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Pfarrkirchen geboren sind.

Hier sind einige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Pfarrkirchen die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich diverse Kategorien von Geburtsurkunden, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird benötigt für diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Pfarrkirchen eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Pfarrkirchen

Definition

Eine Verehelichung benennt eine amtliche, zumeist juristisch zulässige, gesicherte Basis einer Beziehung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung bei der Behörde in Pfarrkirchen aufnehmen und die dazu notwendigen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selbst im Pfarrkirchen auftauchen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Dokumente notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Pfarrkirchen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Pfarrkirchen zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Pfarrkirchen

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Niederbayern

Kreis
Rottal-Inn

Höhe
381 m ü. NHN

Fläche
52,35 km2

Einwohner
13.073 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
250 Einwohner je km2

Postleitzahl
84347

Vorwahl
08561

KFZ Kennzeichen
PAN, EG, GRI, VIB

Gemeindeschlüssel
09 2 77 138

Landesportal

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Bayern

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