Standesamt Pfaffenhofen a.d.Glonn

Anschrift

Standesamt Pfaffenhofen a.d.Glonn
Hauptstraße 14
85233 Pfaffenhofen a.d. Glonn


Mail:
standesamt@pfaffenhofen-a-d-glonn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pfaffenhofen a.d.Glonn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@pfaffenhofen-a-d-glonn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pfaffenhofen a.d.Glonn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Pfaffenhofen a.d.Glonn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Pfaffenhofen a.d.Glonn ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Pfaffenhofen a.d.Glonn geboren sind.

Hier sind ein paar generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamt Pfaffenhofen a.d.Glonn das Dokument aus. Es existieren variantenreiche Typen der Geburtsnachweisen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird eingesetzt zu diverse administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Sollte die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Pfaffenhofen a.d.Glonn eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür werden üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Pfaffenhofen a.d.Glonn

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine begründete, meistens legitim zulässige, gefestigte Kennzeichung eines Bündnisses gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Vermählung beim Amt in Pfaffenhofen a.d.Glonn anzeigen und die hierfür relevanten Nachweise. beschaffen. Prinzipiell sollten Sie direkt beim Amt in Pfaffenhofen a.d.Glonn erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Hochzeit amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen wichtig sein! Ihr Amt in Pfaffenhofen a.d.Glonn informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Pfaffenhofen a.d.Glonn zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.