Standesamt Ottobrunn

Anschrift

Standesamt Ottobrunn
Postfach 1132
85502 Ottobrunn


Mail:
standesamt@ottobrunn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ottobrunn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ottobrunn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ottobrunn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ottobrunn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Ottobrunn ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Ottobrunn geboren sind.

Im Weiteren sind ein paar allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Amt Ottobrunn die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Versionen von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Ottobrunn einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck werden meistens persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ottobrunn

Definition

Eine Vermählung definiert eine bewiesene, meistens rechtlich zugestandene, untermauerte Erklärung eines Beisammenseins zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat bei der Behörde in Ottobrunn erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Ottobrunn auftreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Ottobrunn antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können andere Unterlagen gefordert sein! Das Trauamt in Ottobrunn klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Ottobrunn zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.