Standesamt Ostheim v.d.Rhön

Anschrift

Standesamt Ostheim v.d.Rhön
Postfach 1260
97642 Ostheim v.d.Rhön


Mail:
standesamt@ostheim-v-d-rhoen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ostheim v.d.Rhön vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ostheim-v-d-rhoen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ostheim v.d.Rhön.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ostheim v.d.Rhön

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Ostheim v.d.Rhön geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Ostheim v.d.Rhön beantragen.

Anbei einige wenige allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Amt Ostheim v.d.Rhön die Geburtsurkunde aus. Es existieren mannigfaltige Versionen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt zu mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Ostheim v.d.Rhön eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür werden in der Regel persönliche Daten und ein Ausweis, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ostheim v.d.Rhön

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine behördliche, meistens rechtens rechtmäßige, verankerte Basis einer Bindung gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Eheschließung bei der Behörde in Ostheim v.d.Rhön anzeigen und die hierfür notwendigen Nachweise. erhalten. Generell sollten Sie offiziell im Ostheim v.d.Rhön antreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Ostheim v.d.Rhön ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Ostheim v.d.Rhön zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.