Standesamt Oettingen i.Bay.

Anschrift

Standesamt Oettingen i.Bay.
Schloßstraße 36
86732 Oettingen i.Bay.


Mail:
standesamt@oettingen-i-bay.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oettingen i.Bay. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oettingen-i-bay.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oettingen i.Bay..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oettingen i.Bay.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Oettingen i.Bay.geborene Personen beim Standesamt Oettingen i.Bay. zu beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Oettingen i.Bay. die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Arten von Geburtsdokumenten, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Sie wird verwendet bei vielfältige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Oettingen i.Bay. eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür werden gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oettingen i.Bay.

Definition

Eine Verehelichung definiert eine amtliche, meistenteils gesetzlich statthafte, belegte Grundlage einer Beziehung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Oettingen i.Bay. anmelden und die dazu wichtigen Nachweise. erhalten. Unbedingt sollten Sie persönlich beim Amt in Oettingen i.Bay. antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dazu viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Standesamt in Oettingen i.Bay. beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Oettingen i.Bay. zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.