Standesamt Oberpöring

Anschrift

Standesamt Oberpöring
Niederpöring 23
94562 Oberpöring


Mail:
standesamt@oberpoering.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberpöring vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberpoering.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberpöring.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberpöring

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Oberpöringgeborene Personen beim Standesamt Oberpöring zu beantragen.

Hier einige zahlreiche grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings dürfen auch die Eltern selbst die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt die Behörde in Oberpöring die Urkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Typen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird verwendet bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Oberpöring eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür werden in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberpöring

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine erklärte, vorwiegend zulässig rechtmäßige, belegte Kennzeichung einer Vereinigung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Heirat beim Standesamt Oberpöring anmelden und die hierfür relevanten Nachweise. beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim Amt in Oberpöring auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann er die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Oberpöring berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Oberpöring zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.