Standesamt Oberhausen (Weilheim)

Anschrift

Standesamt Oberhausen (Weilheim)
Hauptstraße 32
82386 Huglfing


Mail:
standesamt@oberhausen-weilheim.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberhausen (Weilheim) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberhausen-weilheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberhausen (Weilheim).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberhausen (Weilheim)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Oberhausen (Weilheim) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Oberhausen (Weilheim) geboren sind.

Im Weiteren sind ein paar Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Praxis besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Oberhausen (Weilheim) die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedenartige Kategorien der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt zu verschiedene administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Oberhausen (Weilheim) eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberhausen (Weilheim)

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine amtliche, vorwiegend legitim erlaubte, untermauerte Basis einer Vereinigung zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Oberhausen (Weilheim) anzeigen und die hierbei relevanten Papiere holen. Prinzipiell sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Oberhausen (Weilheim) erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Oberhausen (Weilheim) sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original eingereicht werden, Kopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise wichtig sein! Ihr Standesamt in Oberhausen (Weilheim) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oberhausen (Weilheim) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.