Standesamt Oberasbach
Anschrift
Standesamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
Mail: standesamt@oberasbach.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberasbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@oberasbach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberasbach.
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Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberasbach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Oberasbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Oberasbach beantragen.
Hier einige ein paar Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Normalerweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, jedoch dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Oberasbach die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich diverse Typen der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.
Verwendung
Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht für verschiedene Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Sofern die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Oberasbach eine Ersatzurkunde bitten. Dafür werden in der Regel persönliche Daten und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Oberasbach
Definition
Eine Hochzeit definiert eine dokumentierte, meistens juristisch statthafte, belegte Form einer Bindung von zwei Individuen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Heirat beim Standesamt Oberasbach erklären und die hierfür erforderlichen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie selbst bei der Behörde in Oberasbach auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, den anderen schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Oberasbach antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Anmeldung der Heirat wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Replikate reichen nicht aus !
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können andere Belege gewünscht sein! Das Amt in Oberasbach berät Sie gerne.
Fristen
Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oberasbach zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.
Kosten
Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Oberasbach
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Kreis
Fürth
Höhe
314 m ü. NHN
Fläche
12,08 km2
Einwohner
17.749 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1469 Einwohner je km2
Postleitzahl
90522
Vorwahl
0911
KFZ Kennzeichen
FÜ
Gemeindeschlüssel
09 5 73 122
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Oberasbach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Oberasbach.
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