Standesamt Nußdorf a.Inn

Anschrift

Standesamt Nußdorf a.Inn
Brannenburger Straße 10
83131 Nußdorf a.Inn


Mail:
standesamt@nussdorf-a-inn.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nußdorf a.Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nussdorf-a-inn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nußdorf a.Inn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Nußdorf a.Inn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Nußdorf a.Inngeborene Personen beim Standesamt Nußdorf a.Inn zu beantragen.

Hier sind verschiedene Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Nußdorf a.Inn das Dokument aus. Es bieten sich unterschiedliche Formen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird zu vielfältige Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Nußdorf a.Inn eine neue Urkunde anfordern. Dafür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten und eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Nußdorf a.Inn

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine bewiesene, überwiegend legitim zulässige, verankerte Form eines Beisammenseins mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat beim Standesamt in Nußdorf a.Inn erklären und die hierbei notwendigen Dokumente besorgen. Generell müssen Sie offiziell beim Standesamt Nußdorf a.Inn vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Nußdorf a.Inn sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Heirat wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt erforderlich sein! Das Trauamt in Nußdorf a.Inn informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.