Standesamt Niederviehbach

Anschrift

Standesamt Niederviehbach
Schulstraße 1
84183 Niederviehbach


Mail:
standesamt@niederviehbach.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niederviehbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@niederviehbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niederviehbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niederviehbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Niederviehbachgeborene Personen beim Standesamt Niederviehbach zu beantragen.

Im Weiteren sind ein paar allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Normalerweise erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch können ebenso die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Niederviehbach das Dokument aus. Es sind vorhanden variantenreiche Typen von Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Niederviehbach einen Ersatz beantragen. Dafür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und ein Ausweis, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niederviehbach

Definition

Eine Verehelichung definiert eine behördliche, vorwiegend rechtlich geregelte, gefestigte Basis einer Vereinigung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Verehelichung bei der Behörde in Niederviehbach anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt müssen Sie selber beim Standesamt Niederviehbach vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Niederviehbach sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Replikate reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise wichtig sein! Ihr Standesamt in Niederviehbach berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Niederviehbach zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.