Standesamt Neustadt b.Coburg

Anschrift

Standesamt Neustadt b.Coburg
Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg


Mail:
standesamt@neustadt-b-coburg.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neustadt b.Coburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neustadt-b-coburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neustadt b.Coburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neustadt b.Coburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Neustadt b.Coburg ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Neustadt b.Coburg geboren sind.

Hier einige zahlreiche Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Generell vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings können ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Neustadt b.Coburg das Dokument aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Kategorien von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Das Dokument wird zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Neustadt b.Coburg einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten und ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neustadt b.Coburg

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine erklärte, zumeist juristisch zulässige, gesicherte Form einer Vereinigung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Neustadt b.Coburg erklären und die dafür relevanten Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim Standesamt Neustadt b.Coburg antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Das Stadtbüro in Neustadt b.Coburg berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neustadt b.Coburg zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.