Standesamt Neustadt an der Donau

Anschrift

Standesamt Neustadt an der Donau
Stadtplatz 1
93333 Neustadt an der Donau


Mail:
standesamt@neustadt-donau.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neustadt an der Donau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neustadt-donau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neustadt an der Donau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neustadt an der Donau

Definition

Eine Trauung definiert eine bewiesene, zumeist legitim legale, gestärkte Grundlage eines Verbunds von paarigen Individuen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Neustadt an der Donau erklären und die hierfür relevanten Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Neustadt an der Donau vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür ein paar Fragen an das Paar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares bei der Behörde in Neustadt an der Donau. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Neustadt an der Donau angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.

 

Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

Stammen Sie aus dem Ausland?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.

Unterlagen

Erfahrungsgemäß sind folgende Unterlagen vorzuweisen:

 Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Amt in Neustadt an der Donau informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Neustadt an der Donau

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Niederbayern

Kreis
Kelheim

Höhe
354 m ü. NHN

Fläche
93,53 km2

Einwohner
14.495 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
155 Einwohner je km2

Postleitzahl
93333

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
KEH, MAI, PAR, RID, ROL

Gemeindeschlüssel
09 2 73 152

Bürgermeister
Thomas Memmel (CSU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Neustadt an der Donau

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Neustadt an der Donau.

Standesamt - Stadtgeschichte

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Neustadt an der Donau auf Wikipedia.

Standesamt - Stellenangebote

Stellenangebote

Aktuelle Stellenangebote bei der Behörde in Neustadt an der Donau.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Bayern: