Standesamt Neustadt a.d.Aisch

Anschrift

Standesamt Neustadt a.d.Aisch
Postfach 1669
91406 Neustadt a.d.Aisch


Mail:
standesamt@neustadt-a-d-aisch.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neustadt a.d.Aisch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neustadt-a-d-aisch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neustadt a.d.Aisch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neustadt a.d.Aisch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Neustadt a.d.Aischgeborene Personen beim Standesamt Neustadt a.d.Aisch zu beantragen.

Anbei einige wenige allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamt Neustadt a.d.Aisch das Dokument aus. Es sind vorhanden variantenreiche Kategorien der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt bei verschiedene bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Neustadt a.d.Aisch einen Ersatz ersuchen. Hierfür werden gewöhnlich persönliche Daten und ein Ausweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neustadt a.d.Aisch

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine anerkannte, zumeist juristisch legale, gefestigte Bestätigung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Neustadt a.d.Aisch einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Neustadt a.d.Aisch vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Neustadt a.d.Aisch antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Neustadt a.d.Aisch ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Neustadt a.d.Aisch zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.