Standesamt Neunkirchen a.Sand

Anschrift

Standesamt Neunkirchen a.Sand
Hirtenweg 2-4
91233 Neunkirchen a.Sand


Mail:
standesamt@neunkirchen-a-sand.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neunkirchen a.Sand vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neunkirchen-a-sand.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neunkirchen a.Sand.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neunkirchen a.Sand

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Neunkirchen a.Sandgeborene Personen beim Standesamt Neunkirchen a.Sand zu beantragen.

Hier einige ein paar allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Neunkirchen a.Sand die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Formen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht für vielfältige bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Neunkirchen a.Sand eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür benötigt man meistens persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neunkirchen a.Sand

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine anerkannte, zumeist zulässig erlaubte, festgemachte Kennzeichung einer Verbindung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Amt in Neunkirchen a.Sand anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Papiere beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie selber im Neunkirchen a.Sand vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Neunkirchen a.Sand antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Belege wichtig sein! Das Amt in Neunkirchen a.Sand klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Neunkirchen a.Sand zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.