Standesamt Neumarkt i.d.OPf.

Anschrift

Standesamt Neumarkt i.d.OPf.
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.


Mail:
standesamt@neumarkt-i-d-opf.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neumarkt i.d.OPf. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neumarkt-i-d-opf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neumarkt i.d.OPf..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neumarkt i.d.OPf.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Neumarkt i.d.OPf. ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Neumarkt i.d.OPf. geboren sind.

Nachfolgend finden Sie verschiedene Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Üblicherweise verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Neumarkt i.d.OPf. das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedenartige Sorten der Geburtsurkunden, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet für mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Neumarkt i.d.OPf. einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neumarkt i.d.OPf.

Definition

Eine Verehelichung definiert eine bewiesene, gewöhnlich zulässig geregelte, gesicherte Kennzeichung eines Verbunds zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat bei der Behörde in Neumarkt i.d.OPf. einleiten und die hierfür unerlässlichen Dokumente holen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Neumarkt i.d.OPf. auftauchen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Heirat bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht vom Standesamt. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen wichtig sein! Ihr Amt in Neumarkt i.d.OPf. informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Neumarkt i.d.OPf. zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.