Standesamt Neukirchen-Balbini

Anschrift

Standesamt Neukirchen-Balbini
Schrannenplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald


Mail:
standesamt@neunburgvormwald.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neukirchen-Balbini vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neunburgvormwald.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neukirchen-Balbini.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neukirchen-Balbini

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Neukirchen-Balbinigeborene Personen beim Standesamt Neukirchen-Balbini zu beantragen.

Im Weiteren sind verschiedene Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Praxis erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen können ebenso die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Neukirchen-Balbini das Dokument aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Sorten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht zu diverse administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Neukirchen-Balbini eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neukirchen-Balbini

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine anerkannte, weitgehend rechtlich statthafte, verankerte Basis eines Beisammenseins gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung beim Amt in Neukirchen-Balbini aufnehmen und die dafür erforderlichen Papiere erhalten. Unbedingt sollten Sie direkt im Neukirchen-Balbini erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Neukirchen-Balbini sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Replikate gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Standesamt in Neukirchen-Balbini informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neukirchen-Balbini schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Neukirchen-Balbini

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberpfalz

Kreis
Schwandorf

Höhe
398 m ü. NHN

Fläche
110,14 km2

Einwohner
8275 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
75 Einwohner je km2

Postleitzahl
92431

Vorwahl
09672

KFZ Kennzeichen
SAD, BUL, NAB, NEN, OVI, ROD

Gemeindeschlüssel
09 3 76 147

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Neukirchen-Balbini

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