Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Anschrift

Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg


Mail:
standesamt@neukirchen-b-sulzbach-rosenberg.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neukirchen-b-sulzbach-rosenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg beantragen.

Anbei einige Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Typen von Geburtsnachweisen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird für diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Definition

Eine Trauung bestimmt eine begründete, meistenteils legitim rechtmäßige, gesicherte Bestätigung eines Verbunds beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg einleiten und die dafür erforderlichen Dokumente beschaffen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig im Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Belege relevant sein! Ihr Stadtbüro in Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Bayern: