Standesamt Neufahrn i.NB

Anschrift

Standesamt Neufahrn i.NB
Hauptstraße 40
84088 Neufahrn i.NB


Mail:
standesamt@neufahrn-i-nb.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neufahrn i.NB vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neufahrn-i-nb.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neufahrn i.NB.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neufahrn i.NB

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Neufahrn i.NBgeborene Personen beim Standesamt Neufahrn i.NB zu beantragen.

Anbei ein paar allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamt Neufahrn i.NB das Dokument aus. Man unterscheidet variantenreiche Kategorien von Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird für diverse administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Neufahrn i.NB eine Duplikaturkunde bitten. Dafür sind erforderlich meistens persönliche Angaben sowie eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neufahrn i.NB

Definition

Eine Trauung beschreibt eine bewiesene, weitgehend juristisch legale, gesicherte Bestätigung einer Vereinigung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Vermählung beim Amt in Neufahrn i.NB einleiten und die dazu erforderlichen Unterlagen zu holen. Generell müssen Sie persönlich bei der Behörde in Neufahrn i.NB auftauchen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original eingereicht werden, Replikate reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage vonnöten sein! Ihr Standesamt in Neufahrn i.NB informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.