Standesamt Neuching

Anschrift

Standesamt Neuching
St.-Martin-Straße 9
85467 Neuching


Mail:
standesamt@neuching.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuching vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuching.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuching.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neuching

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Neuching ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Neuching geboren sind.

Anbei einige wenige allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Normalerweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Neuching die Urkunde aus. Es gibt verschiedenartige Versionen von Geburtsdokumenten, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird verwendet bei vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Neuching eine neue Urkunde beantragen. Dafür benötigt man meistens persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neuching

Definition

Eine Ehe beschreibt eine erklärte, weitgehend gesetzlich zulässige, gefestigte Erklärung einer Bindung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Neuching anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell im Neuching auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Neuching sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Heirat verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Standesamt in Neuching klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Neuching schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.